Katholisches Kirchenrecht: Abbruch gilt wie Papstmord

Vor 28 Jahren veröffentlichte die katholische Kirche ein neues Kirchenrecht, um den „gewandelten Anforderungen der modernen Welt" zu entsprechen und ein Gesetzbuch zu schaffen, „das den Bedürfnissen des Volkes Gottes angepasst ist.“ (Papst Paul VI., zitiert nach ‚Der Spiegel’ vom 24. 1. 1983). „Geradezu grotesk verschoben haben sich im neuen Codex die Akzente in der Bewertung der Abtreibung“, schrieb der ‚Spiegel’ 1983 in seiner Analyse des neu gefassten katholischen Kirchenrechtes. Und führt aus: „Wurde im alten Codex Mord strenger geahndet als Abtreibung, so im neuen Codex eher umgekehrt: Auf Mord an einem Laien steht im neuen Recht der Verlust von Titeln, auf Mord an einem Kleriker Strafversetzung, auf Bischofsmord Amtsenthebung; jedoch nur auf Papstmord und auf Abtreibung steht die Höchststrafe: Exkommunikation.“

Im Wortlaut des Codex iuri canonici 1983 heißt es: „Wer eine Abtreibung vornimmt, zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu.“ (Canon 1398)

Auch der Canon 1041 beschäftigt sich mit dem Schwangerschaftsabbruch: „Vom Empfang der Weihen sind fernzuhalten, die mit irgendeinem Hindernis behaftet sind:

4) wer vorsätzlich einen Menschen getötet oder eine vollendete Abtreibung vorgenommen hat, sowie alle, die positiv daran mitgewirkt haben.“