Zeitreihe der Legalisierung des Schwangerschafts-abbruches

Verboten oder erlaubt: Die Abbruchgesetzgebung unterliegt Wellenbewegungen

Das politische Auf und Ab der einzelnen Staaten lässt sich aus dem Umgang mit dem Schwangerschaftsabbruch gut nachvollziehen: Konservative und der katholischen Kirche nahe stehende Kräfte bevorzugen im Zweifel das Leben des Ungeborenen gegenüber dem der Mutter. Wenn überwiegend sozialistische oder sozialdemokratische Gesetzgeber verfügen, steht hingegen das Selbstentscheidungsrecht der Frau im Vordergrund. Bei totalitären Regimen orientiert sich die Politik an der jeweiligen Allmachtsvorstellung – Beispiel Rumänien, dessen Diktator Ceaucescu sich ein bevölkerungsreiches Imperium schaffen wollte.

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Ein weiterer beeinflussender Faktor ist der Stellenwert mathematisch-naturwissenschaftlicher Daten: Ist den Parlamentariern klar, dass sich Schwangerschaftsabbrüche mit keinem Gesetz der Welt verbieten lassen, dass aber jedes Verbot die Müttersterblichkeit erhöht, weil Abbrüche in die Illegalität gedrängt werden, dann stehen die Chancen für eine Gesetzgebung besser, die den Realitäten des Lebens entspricht. Haben mathematisch-naturwissenschaftliche Erkenntnisse hingegen eine geringere Beweiskraft als ideologische Überzeugungen und gesellschaftsromantische Wünsche, dann bildet sich diese Einstellung auch in der Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch ab.

‚Moralische’ Ansichten fließen ebenfalls in die Gesetzgebung ein: Sexualität, Verhütung und Schwangerschaftsabbruch unterliegen in hohem Masse gesellschaftlicher Bewertung. Ein Beispiel dafür ist die Situation in der ehemaligen DDR, die den Abbruch zwar legalisierte, allerdings mit der Einschränkung, dass nur ein einziger Eingriff pro 6 Monate zulässig war. Wurde die Frau innerhalb dieses Zeitraumes neuerlich schwanger, galt sie als ‚moralisch verdorben’ und dem Ideal einer Bewohnerin dieses Landes nicht entsprechend.

‚Legalisierung des Schwangerschaftsabbruches’ bedeutet, dass dieser medizinische Eingriff innerhalb eines festgelegten Zeitraumes von Ärzten straffrei durchgeführt werden darf. Die Gesetzgebung bezieht sich also auf den medizinischen Aspekt des Eingriffs. Es fragt sich, mit welcher Berechtigung eine einzige – und medizinisch gesehen noch dazu relativ simple - ärztliche Maßnahme vom Strafgesetzbuch geregelt wird; vernünftigerweise unterliegen sogar sehr komplizierte und lebensrelevante Eingriffe, wie etwa Organtransplantationen, ausschließlich dem Ärztegesetz. Konsequenterweise hat Kanada im Jahr 1988 den Schwangerschaftsabbruch vollständig entkriminalisiert – und behandelt ihn nun genau wie jeden anderen ärztlichen Eingriff.

Abbruchverbote der Vergangenheit waren nicht nur von der (katholischen) Kirche veranlaßt, sondern beruhten auch auf dem Anspruch des Staates, seine Bürger als Eigentum anzusehen: Frauen mußten gebären, um Arbeitskräfte, Soldaten und Steuerzahler zu liefern.