Österreich beneidet Großbritannien:
Von Kaiserin Maria Theresia eingeführt, von King Charles aufgehoben
Vor 14 Tagen leistete der britische König eine wesentliche Unterschrift: Er genehmigte ein Gesetz, wonach Frauen wegen ihrer eigenen Abtreibung nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Während das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und Regelungen für Ärzte oder andere Dritte bestehen bleiben, gilt dies für die betroffene Frau selbst also nicht mehr.
Damit wurde in GB eine Regelung aus dem Jahr 1861 („Offences against the Person Act“) nach jahrzehntelangen Bemühungen endlich außer Kraft gesetzt. Auch in Schweden darf eine Frau wegen ihrer eigenen Abtreibung nicht (mehr) bestraft werden, in Frankreich stellt Abtreibung sogar ein in der Verfassung festgeschriebenes Recht dar.
Anders in Österreich. Seit dem Jahr 1768: Wenn eine Frau die Abtreibung selbst ausführt, drohen ihr immer noch Strafen – derzeit bis zu 1 Jahr Gefängnis. Die Abtreibungspille ist mittlerweile über das Internet bestellbar und in Ländern wie Indien seit langem rezeptfrei (Unwanted kit®). Damit können Frauen einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch gegebenenfalls selbst durchführen, etwa wenn sich kein Arzt dafür findet, wie dies in weiten Teilen Österreichs der Fall ist.
Spontanabort gleicht dem medikamentösen Abbruch
Rund ein Drittel aller Schwangerschaften endet spontan in den ersten 12 Wochen, oft auch unbemerkt, weil noch so früh. Ein medikamentöser Abbruch ist medizinisch ident mit einem Spontanabort und von einem solchen nicht zu unterscheiden, was zu falschen Verdächtigungen durch die Polizei führen kann, wie in England tatsächlich häufig passiert: Allein in den letzten fünf Jahren wurden ca. 100 Frauen des verbotenen Schwangerschaftsabbruches verdächtigt, sechs von ihnen vor Gericht gestellt und eine sogar ins Gefängnis geschickt. Aus dieser Quote zeigt sich, dass es sich bei den allermeisten der untersuchten Fälle um Fehlgeburten handelte. Um das zu prüfen griffen die Polizisten sogar auf den Menstruationskalender der betreffenden Frauen zu. Welche u.a. auch emotionalen Schmerzen dieses Vorgehen für die ohnehin belastete Frau verursachte, kann man sich leicht vorstellen.
Konkretes Handeln fehlt in Österreich
Die seit 1975 in Österreich bestehende Fristenregelung ist lediglich eine straffreie Ausnahme vom grundsätzlichen Abtreibungs-Verbot, wenn die Frau gewisse Bedingungen erfüllt (der Abbruch muss von einem Arzt durchgeführt werden und die Frau muss diesen bezahlen). Es ist eine Art Gnadenakt der Justiz und wird von Frauen als massive Einschränkung ihrer Selbstbestimmung in einem der intimsten Lebensbereiche wahrgenommen.
Bereits vor mehr als 100 Jahren hatte die sozialdemokratische Nationalratsabgeordnete Adelheid Popp mehrfach – jedoch erfolglos – gefordert, Schwangerschaftsabbrüche nur dann unter Strafe zu stellen, wenn sie gegen den Willen der betroffenen Frau erfolgen. In England wurde dies nun umgesetzt. „Dieser Forderung Popps ist nichts hinzuzufügen und das Österreichische Parlament ist aufgefordert diese wichtige Forderung umzusetzen und die beschämenden strafrechtlichen Bestimmungen nach 258 Jahren endlich zu beenden.“ richtet der Gynäkologe Fiala einen Appell an die Abgeordneten des Parlaments.
Da das Parlament diesbezüglich seit über 100 Jahren säumig ist und Frauen ihr essentielles Recht auf Selbstbestimmung verweigert, wurden zwei Volksbegehren als außerparlamentarische Initiative gestartet: Abtreibung-Strafgesetz-Paragraphen streichen und Abtreibungspille rezeptfrei.
Quellen:
- College of Sexual and Reproductive Healthcare celebrates a historic step forward for women’s rights and abortion access: https://www.cosrh.org/Public/News/Articles/a-historic-step-forward-for-womens-rights-and-abortion-access.aspx
- Success! Decriminalisation of abortion and historic pardons for women become law: https://humanists.uk/2026/04/29/success-decriminalisation-of-abortion-and-historic-pardons-for-women-become-law/
- Tonia Antoniazzi, MP for Gower: https://www.instagram.com/toniaantoniazzimp/reel/DXKIrhekuBi/?hl=en
- https://www.derlangearmderkaiserin.at/
- www.womenonweb.org
- https://muvs.org/media/filer_public/55/2d/552d370d-a8e7-4d89-b645-494b4f9e267a/popp-kern-web-2.pdf
- https://muvs.org/de/themen/pionierinnen/adelheid-popp-1869-1939/
- Zwei Volksbegehren zur Selbstbestimmung der Frauen: www.bevormundung-is.org
Mitglied beim Museumsbund Österreich
Träger des Österreichischen Museumsgütesiegels
Unterstützt von der European Society of Contraception and Reproductive Health
Nominiert für den EMYA 2010 European Museum of the Year Award, Erster Preisträger des Kenneth Hudson Award der Trustees of the European Museum Forum
Aufgenommen in den 'Excellence Club - The Best in Heritage'
Partner bei "Hunger auf Kunst und Kultur"
Vorteilspartner bei "Club Wien"