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Heinz Fischer im Interview

Ein Schwangerschaftsabbruch ist das Recht der Frau – und keine Gnade des Staates. So sehen wir es seit 1975 (Fristenlösung) in Österreich, wodurch die Frau keine Begründung „erfinden“ muss, wenn sie die Schwangerschaft nicht austragen kann.

Heinz Fischer, ehemaliger Sekretär des SPÖ-Parlamentsclubs und späterer österreichischer Bundespräsident, besuchte uns im MUVS und erzählte uns im Interview vom politischen und weltanschaulichen Ringen um die Paragraphen 96 und 97 StGB.

Das bei dieser Gelegenheit im Parlament diskutierte Ziel der Herausnahme des Schwangerschaftsabbruches aus dem Strafgesetzbuch wurde zwar nicht verwirklicht – und ist es bis heute nicht –, dennoch war es ein großer Schritt, durch den bis heute viel Leid und Schmerz vermieden wird und gesundheitliche Schädigungen und Todesfälle durch „Back-Street-Abortions“ glücklicherweise vorbei sind.