10 Jahre alt, vergewaltigt, schwanger, Abbruch verboten

In 68 Ländern ist der Schwangerschaftsabbruch verboten bzw. nur zulässig, wenn das Leben der Schwangeren akut gefährdet ist. Zu ihnen zählen viele ehemalige afrikanische Kolonien, von Angola bis zur Zentralafrikanischen Republik; auch der westafrikanische Staat Senegal, halb so groß wie Deutschland, 12 Mio Einwohner. Obwohl seit 1960 unabhängig, gelten hier weiterhin die napoleonischen Gesetze, die den Abbruch verbieten.

Zwar hat Aminata Touré bei ihrem Amtsantritt als Premierministerin (2013) angekündigt, die Gesetzgebung ändern zu wollen, doch sind die Fakten derzeit noch nicht so. Für einen legalen Abbruch müssen 3 Ärzte bestätigen, dass die Frau andernfalls stirbt. Das zu erreichen ist so gut wie unmöglich: „Arme Leute sind schon glücklich, wenn sie in ihrem ganzen Leben überhaupt einmal einen einzigen Arzt sehen“, sagt die Präsidentin der senegalesischen Anwältinnen Fatou Kiné Camara (Foto). Sie können das Geld dafür nicht aufbringen; jedes ärztliche Gutachten kostet rund 20 US$ pro Stück.

In den letzten Tagen nahmen britische Medien das Schicksal einer Zehnjährigen auf, die nach der Vergewaltigung durch einen Nachbarn im fünften Monat schwanger ist und Zwillinge erwartet. Sie hat keine Aussichten auf einen legalen Abbruch. So konzentriert sich die Anwältinnen-Vereinigung wenigstens auf das Ziel, regelmäßige Ultraschall-Untersuchungen und kostenlose medizinische Check-ups für sie sicherzustellen.

Allein in den ersten sechs Monaten des vergangenen Jahres wurden 40 Frauen wegen verbotenem Abbruch oder Kindsmord verhaftet; sie können bis zu zehn Jahre eingesperrt werden. Wenn sich ein Arzt oder Apotheker an einem Abbruch beteiligt, riskiert er seinen Job.

Bereits vor zehn Jahren hat Senegal die Afrikanische Charter der Frauenrechte ratifiziert, aber ihre Bestimmungen - medizinischer Abbruch nach Vergewaltigung oder Inzest oder wenn die körperliche oder psychische Gesundheit einer Frau gefährdet ist - wurden nicht in das Gesetzbuch aufgenommen.

 

Quelle: The Guardian Weekly, 4. April 2014