2018: Abtreibungsverbot in Irland abgeschafft

Erst seit wenigen Jahren – 2018 – ist in Irland der Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Schwangerschaftswoche erlaubt, danach aber auch bei schwerer Krankheit der Frau, schweren Fehlbildungen des Fötus oder bei Selbstmordgefahr der Schwangeren.

In den Jahren davor mussten Frauen in Irland für einen Abbruch ins Ausland reisen, da es bis 2018 nicht einmal Schwangerschaftsabbrüche aus medizinischen Gründen gab, und aus sozialen Gründen schon gar nicht!

Dabei war diese Ausreise-Erlaubnis sogar schon ein Fortschritt: Auslöser war der dramatische Fall einer Vierzehnjährigen, die bei der Vergewaltigung durch den Vater ihrer besten Freundin schwanger geworden war. Als die Eltern des Mädchens von der Schwangerschaft erfuhren, trafen sie Vorbereitungen für eine Reise nach London für einen Abbruch. Doch zuvor verlangten sie von der Polizei einen DNA-Test für den Fötus, um eine spätere strafrechtliche Verfolgung zu erleichtern. Dadurch erfuhr die Generalstaatsanwaltschaft davon.

Das Mädchen war mit seinen Eltern bereits in London, als Generalstaatsanwalt Harry Whelehan beim obersten Zivil- und Strafgericht in Irland eine einstweilige Verfügung erwirkte, die es dem Kind für die Dauer von neun Monaten untersagte, das Zuständigkeitsgebiet des Gerichtes zu verlassen. Dabei berief er sich auf das in der Verfassung verbriefte Lebensrecht des ungeborenen Kindes. Daraufhin kehrte die Familie freiwillig nach Irland zurück. Zu diesem Zeitpunkt war das Mädchen bereits so verzweifelt, dass sich eine klinische Psychologin ernsthaft besorgt über seinen Zustand äußerte, sodass es unter ärztliche Beobachtung gestellt wurde. Die Familie des Mädchens legte Berufung ein. Die Psychologin sagte aus, das Mädchen sei selbstmordgefährdet; das Gericht gab endlich der Berufung statt und gestattete dem Mädchen, zum Schwangerschaftsabbruch ins Ausland zu reisen. In einem englischen Krankenhaus hatte sie eine spontane Fehlgeburt.


Der Fall, der ein ganzes Land in Aufruhr versetzte:

Der Aufruhr war groß. Die Bevölkerung war voller Entsetzen und Wut darüber, was Abtreibungs- und Ausreiseverbot bewirkten. In Dublin und vor irischen Botschaften und Konsulaten in aller Welt fanden Protestmärsche, Demonstrationen und Mahnwachen statt. In den Niederlanden forderten Politiker ihre Regierung zum Protest gegen diese „grobe Verletzung der Menschenrechte“ auf. Ein führender australischer Senator nannte das irische Recht „barbarisch“. Die französische Tageszeitung Libération stellte die EG-Mitgliedschaft Irlands in Frage. Schwedische Politiker verlangten die Absage eines geplanten königlichen Besuchs in Irland.

Noch Ende der 1950er-Jahre durften in Irland nicht einmal ein Schwangerschaftsratgeber verkauft werden, weil er sich unter anderem auch mit Verhütung befasste. Am Dubliner Flughafen beschlagnahmte die Polizei mehrere tausend Exemplare der Tageszeitung The Guardian, weil in einem Inserat für Dienstleistungen zum Schwangerschaftsabbruch geworben wurde. Auch gegen The Independent in London wurde ermittelt, weil die Zeitung die Telefonnummer der ‚Irishwomen’s Abortion Support Group’ veröffentlicht hatte. Aus Dublins Stadtbüchereien wurde ein beliebter Gesundheitsratgeber für Frauen aus den Regalen entfernt.

Erst 1980 wurden Kontrazeptiva zum Verkauf in Irland zugelassen, wenn auch unter extremen Einschränkungen. In den Jahren zwischen der Freigabe der Reisebeschränkung und der Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs reisten jährlich geschätzt über 4.000 Frauen aus Irland für einen Abbruch ins Ausland, hauptsächlich nach Großbritannien.

Abtreibungen sind jetzt in Irland im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsversorgung kostenlos. Das Gesetz weist jedoch noch immer erhebliche Lücken auf. Dazu gehörten eine obligatorische dreitägige Wartezeit, hohe Anforderungen in Bezug auf eine "ernsthafte Schädigung" der Schwangeren, die fehlende Möglichkeit einer Abtreibung in Fällen von Schwangerschaften mit gravierenden, aber nicht tödlichen Beeinträchtigungen des Fötus und die fortgesetzte Kriminalisierung von Angehörigen der Gesundheitsberufe, die außerhalb des gesetzlichen Rahmens Schwangerschaftsabbrüche durchführen.