Zeitschrift ‚Constanze’ vom 28. November 1961

In Deutschland spricht man noch von ‚einem heißen Eisen’, das die Frauenärzte auf der 60. Tagung der Nordwestdeutschen Gesellschaft für Gynäkologie in Kiel anzupacken ‚wagten’, als sie über die Pille zur Verhütung von Schwangerschaften bereits von den großen und kleinen Kassen- und Familienärzten seit Jahresfrist verschrieben und von den normalen Krankenversicherungen kostenlos, nur gegen die Rezeptgebühr..., von den Apotheken geliefert.

---

Constanze: Dürfen die englischen Ärzte diese Tablette auch unverheirateten Frauen verschreiben? Oder sollen sie nur für verheiratete Frauen verordnet werden?

Frau Dr. X: Es wird völlig dem Urteil der Ärzte überlassen, wenn sie die Tabletten verschreiben. Und wir verschreiben auch unverheirateten Frauen diese Pillen. Wir sind keine moralischen Hüter alter Traditionen, die sich vielfach überlebt haben. Wenn zu uns ein Mädchen kommt, das aus irgendwelchen Gründen nicht heiraten kann, dürfen wir ihr die Tabletten in gewissen Fällen verschreiben. ... Nach unseren Erfahrungen übrigens haben viele Patientinnen noch kein Vertrauen zu den neuen Pillen, halten sich lieber an die alten Methoden der Geburtenkontrolle.

---

Und bei uns? Seit etwa fünf Monaten geben auch die westdeutschen Apotheken auf ärztliches Rezept empfängnisverhütende Tabletten ab. Sie werden von der Firma Schering unter dem Namen ‚Anovlar’ hergestellt und haben die gleiche Zusammensetzung und Wirkung wie die in Amerika und England schon seit langem erprobten Pillen. Schädliche Nebenwirkungen sind bisher nicht beobachtet worden. Trotzdem sind die meisten deutschen Ärzte mit der Verschreibung dieser Tabletten noch zurückhaltend und raten auf jeden Fall davon ab, Anovlar-Tabletten länger als zwei Jahre regelmäßig zu nehmen. Die Tabletten, von denen zwanzig Stück etwa acht Mark kosten, haben sich bisher gut bewährt. Ihre Wirkung beruht darauf, daß sie die Reifung von fortpflanzungsfähigen Eizellen und deren Einnistung in die Gebärmutter verhindern. Wenn viele Ärzte sich trotzdem zögernd dazu entschließen, Anovlar-Tabletten zu verordnen, so liegt das unter anderem auch an der unklaren Rechtslage.

Bildquelle: barrynoa.blogspot.com