Horst Theissen (1938-2020)

Horst Theissen, Frauenarzt in Memmingen (D), führte Abbrüche gemäß der geltenden Indikationenregelung durch. Allerdings bestand er nicht immer auf die vorgeschriebene Beratung durch eine Beratungsstelle, da dies für viele Frauen mit einem sehr großen Aufwand verbunden war. Aufgrund einer Anzeige, wonach er seine Einkünfte nicht versteuert habe, wurden die Karteikarten von rund 1.400 Patientinnen beschlagnahmt. Das Finanzamt reichte die Karteien an die Staatsanwaltschaft weiter. Daraufhin wurden etwa 350 Frauen in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung verhört, 180 von ihnen erhielten Geldstrafen, 129 Strafbefehle wurden verhängt. 146 Frauen wurden zusätzlich als Zeuginnen in einem öffentlichen Verfahren wegen illegalen Abbruchs gegen Dr. Theissen vor Gericht gezerrt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren ohne Bewährung und Berufsverbot für drei Jahre. Zusätzlich wurde er zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. – Dieses Verfahren wurde häufig als „moderner Hexenprozess“ bezeichnet.

 

Info: https://www.fr.de/panorama/unterm-hexenturm-11834261.html