Gerichtsprotokolle aus dem Arbeitermuseum von Kopenhagen

Kopenhagen

Ein 19jähriges Dienstmädchen war von einem 40jährigen Unteroffizier schwanger. Im April 1929 war sie im 4. Monat. Der verheiratete Unteroffizier beschaffte die Adresse einer 37jährigen Köchin, die Abtreibungen vornahm. Er brachte das Mädchen zur Wohnung der Köchin und gab ihr 75 Dänische Kronen für das Honorar. Die Köchin führte zuerst ein Gummirohr in die Gebärmutteröffnung des Dienstmädchens. Anschliessend stach sie mit einem Stück Stahldraht ein Loch in das Häutchen vor der Gebärmutteröffnung.

Am Tag darauf war das Mädchen krank und musste ins Krankenhaus gebracht werden, wo eine Fehlgeburt abging. Zwei Tage später starb sie an Bauchfellentzündung. Die Köchin gestand,  dass sie in den Jahren von 1926 bis 1929 bereits ein halbes Dutzend Frauen auf die gleiche Weise behandelt habe.

Das Kopenhagener Geschworenengericht sprach am 5. Dezember 1929 den Unteroffizier frei, während es die Köchin zu zwei Jahren  Arbeit in einer Besserungsanstalt  verurteilte.

 

 

Kopenhagen:

Grüne Seife und Zwiebel Eine 20jährige Dienstmagd war von ihrem Freund, einem 19jährigen Knecht, schwanger. Die beiden beratschlagten wiederholt über Möglichkeiten, die unerwünschte Schwangerschaft zu beenden. Das Mädchen hatte bereits früher abgetrieben.

Da sie gehört hatte, dass grüne Seife und Zwiebel erfolgreich seien, ass sie diese beiden. Sie wirkten allerdings nicht. Daher wurde das Verfahren gegen sie im März 1930 beendet. Wegen heimlicher Entbindung wurde das Mädchen aber vom Amtsgericht für acht Monate in eine Besserungsanstalt geschickt.

 

 

Aalborg:

Quecksilber und Abführmittel

Eine 31jährige Restaurantangestellte hatte längere Zeit hindurch ein Verhältnis mit einem 37jährigen Chauffeur und hoffte, er würde sich scheiden lassen und sie heiraten. Als sie im April bzw. im Oktober 1929 glaubte, schwanger zu sein, ass sie Quecksilber, trank Krone-Essenz Tropfen (Abführmittel aus Aloe, Safran, Rhabarber und anderen Bitterstoffen) und machte warme Spülungen, um die ungewollte Schwangerschaft zu beenden.

Bei ihrer Einvernahme gab sie an, damit dem Drängen und den Drohungen des Mannes gefolgt zu sein. Ob sie tatsächlich schwanger gewesen war, ließ sich während des Strafverfahrens nicht ermitteln. Der Mann bestritt es. Das Verfahren endete im Oktober 1931.

 

Alle drei Fallbeispiele sind im Arbeitermuseum von Kopenhagen ausgestellt. www.arbejdermuseet.dk

 

Wir danken Renate Möller, Hamburg, für die Übersetzungen.

 

 

 

Schwangerschaftsverhütung in Dänemark

Verhütungsmittel waren in den 1930ern erhältlich, doch gab es wenig Nachfrage. Der christliche Moralanspruch  verbot den Gebrauch und predigte stattdessen Enthaltsamkeit.

Bis 1937 durfte keine Werbung für Verhütungsmittel gemacht werden. Die Waren wurden  trotzdem per Postbestellung als ‘Hygieneartikel’ oder ‘Gummiwaren’ verkauft.  Seit 1973 ist der Schwangerschaftsabbruch in Dänemark straffrei. Bis dahin war sogar der Versuch eines Abbruches strafbar.

In den 1930ern  konnte dann ein Abbruch im legalen Rahmen durchgeführt werden, wenn ein Arzt  entschied, dass das Leben der Frau in Gefahr sei. Das fand ca. 280 pro Jahr statt. Gleichzeitig schätzte man 7.000 bis 10.000 ‘kriminelle  Abtreibungen’ pro Jahr – bei einer Einwohnerzahl von 3.550.656 Millionen.  Illegale Schwangerschaftsabbrüche bestanden meist im Anstechen der Gebärmutterhaut (mit einer Stricknadel  oder einem Stück Stahldraht) und nachfolgendem Spülen mit Wasser, Seifenwasser oder Petroleum.