Kirche

1930 gibt Papst Pius XI. in seiner Enzyklika Casti connubii den Startschuss für die Verwendung von Knaus’ Lehre: „[…] jene Eheleute handeln nicht wider die Natur, die in ganz natürlicher Weise von ihrem Recht Gebrauch machen, obwohl aus ihrem Tun infolge natürlicher Umstände, seien es bestimmte Zeiten oder gewisse Mängel der Anlage, neues Leben nicht entstehen kann.“