StGB. § 43 (§ 46 Nr. 1 und Nr. 2)
Der zur Abtreibung Entschlossene beginnt die Ausführung dieses Verbrechens schon damit, daß er zur Ermöglichung des Eingriffs den Gebärmutterspiegel einsetzt; Sicherheiten zur Abtreibung; Betrug.
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Gustav Lichti
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Strafbestimmung gegen fahrlässige Abtreibung
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